Zugriff auf Internetressourcen

Auf der Registerkarte Internet können Sie den Zugriff auf Webseiten bestimmter Kategorien (Gewalt, Glücksspiele usw.) für einzelne Benutzer einschränken und Webseiten angeben, auf die immer zugegriffen werden darf. Für alle Benutzer ist der Zugriffsmodus Keine Einschränkungen voreingestellt. Zur Auswahl stehen auch folgende Optionen:

Zugriff nach Kategorien einschränken

Nur Webseiten aus der Whitelist zulassen

Abbildung 105: Auswählen eines Zugriffsmodus im Kinderschutz

Modus Zugriff nach Kategorien einschränken

In diesem Modus können Sie Kategorien von Websites angeben, auf die nicht zugegriffen werden darf. Eine Website kann mehreren Kategorien gleichzeitig zugeordnet sein. In diesem Fall sperrt die Komponente Kinderschutz den Zugriff auf die Website, wenn diese mindestens in eine der verbotenen Kategorien fällt. Bei der Einstufung von Websites werden unter anderem Informationen aus der Dr.Web Cloud verwendet.

In diesem Modus können Sie Webseiten manuell angeben, auf die der Zugriff unabhängig von anderen Einschränkungen zugelassen oder gesperrt werden soll. Tragen Sie hierzu solche Webseiten in die Whitelist bzw. Blacklist von Webseiten ein.

Hinweis

Leeren Sie den Browser-Cache, bevor Sie Einschränkungen nach Kategorien aktivieren.

 

Falls die Option Verschlüsselten Datenverkehr scannen unter Netzwerk deaktiviert ist, werden die verschlüsselt (z. B. über HTTPS) übertragenen Daten nicht gescannt.

So erlauben oder sperren Sie den Zugriff auf Webseiten einer vordefinierten Kategorie

1.Klicken Sie unter Webseiten-Kategorien auf den Link Ändern. Im darauffolgenden Dialog können Sie die zu sperrenden Webseitenkategorien auswählen.

Abbildung 106: Webseitenkategorien

2.Aktivieren oder deaktivieren Sie das Kontrollkästchen neben der gewünschten Kategorie, um den Zugriff auf Webseiten dieser Kategorie zu verbieten oder zuzulassen.

Webseitenkategorien

Kategorie

Beschreibung

Inhalte für Erwachsene

Webseiten mit nicht jugendfreien Inhalten (Pornografie oder Erotik), Singlebörsen etc.

Gewalt

Webseiten mit gewaltverherrlichenden Inhalten, Fotos von Terroranschlägen, Unfällen usw.

Waffen

Webseiten, die sich thematisch mit Waffen, Sprengstoff und dessen Herstellung auseinandersetzen.

Glücksspiele

Webseiten mit Online-Glücksspielen und Webseiten von Lotteriegesellschaften, Spielkasinos und Wettbüros.

Drogen

Webseiten, die den illegalen Drogenkonsum verherrlichen oder Anweisungen zum Konsum und zur Herstellung von illegalen Drogen liefern.

Online-Spiele

Webseiten von Online-Gaming-Plattformen, die Onlinespiele anbieten.

Terrorismus

Webseiten mit Terrorismus verherrlichenden Inhalten, Kriegsszenen, Beschreibungen von Terroranschlägen.

Obszöne Sprache

Webseiten mit anstößigen Inhalten und Schimpfwörtern (in Titeln, Beiträgen usw.).

Chats

Webseiten mit Chaträumen und Online-Messengern.

E-Mail

Webseiten von kostenlosen E-Mail-Diensten.

Soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke, Geschäftsnetzwerke, Karriere-Netzwerke, Webseiten, die eine virtuelle Gemeinschaft für gemeinsame Interessen zur Verfügung stellen, Partnervermittlungswebseiten.

Anonymisierer

Webseiten, welche die Identität des Surfers gegenüber Webservern verschleiern und den Zugriff auf gesperrte Webseiten ermöglichen.

Pools für das Mining von Kryptowährungen

Webseiten, die Zugang zu Services bieten, die für das Mining von Kryptowährungen genutzt werden.

Jobbörsen

Webseiten, auf denen Stellenanzeigen für Jobsuchende veröffentlicht werden.

Modus Nur Webseiten aus der Whitelist zulassen

In diesem Modus wird der Zugriff auf alle Webseiten gesperrt, die in der Whitelist nicht aufgeführt sind.

Hinweis

Bei der aktivierten Option Nur Webseiten aus der Whitelist zulassen können solche Websites mit Fehlern angezeigt werden. Banner und andere mit externen Webressourcen verknüpfte Elemente werden nicht angezeigt.

Whitelist und Blacklist von Webseiten

In die White- oder Blacklist können Sie Websites aufnehmen, auf die unabhängig von den anderen Einstellungen des Kinderschutzes zugegriffen oder nicht zugegriffen werden darf.

Hinweis

Leeren Sie den Browser-Cache, bevor Sie eine Website zur Black- oder Whitelist hinzufügen, falls Sie die Website in diesem Browser mindestens einmal geöffnet haben.

Whitelist und Blacklist des Kinderschutzes einrichten

1.Klicken Sie unter Whitelist und Blacklist auf den Link Ändern. Im darauffolgenden Dialog können Sie die Whitelist und die Blacklist konfigurieren.

Abbildung 107: Konfigurieren der Whitelist und der Blacklist des Kinderschutzes

2.Um den Zugriff auf eine Internetressource zu erlauben, geben Sie das Objekt im Feld Whitelist an. Um den Zugriff auf eine Internetressource zu sperren, geben Sie das Objekt im Feld Blacklist an. Objekte können als Masken, Domains oder Adressen (URLs) zur White- oder Blacklist hinzugefügt werden. Mehr erfahren

Die eingegebene Zeichenfolge kann in ein universelles Format umgewandelt werden. Zum Beispiel: Die Adresse https://www.example.com wird in example.com umgewandelt.

Hinweis

Bei der Eingabe von Masken, Domains und Adressen wird die Groß-/Kleinschreibung nicht berücksichtigt, d. h. die Einträge example.com und ExAMple.COM gelten als gleich.

3.Um die Adresse zur Liste hinzuzufügen, klicken Sie auf Hinzufügen.

4.Um eine Adresse aus der Liste zu entfernen, wählen Sie diese in der Liste aus und klicken Sie auf Löschen.

5.Wiederholen Sie bei Bedarf die Schritte 2 und 3, um weitere Ressourcen hinzuzufügen.

Sichere Suche

Die Option Sichere Suche beeinflusst die Ausgabe der Suchergebnisse von Suchmaschinen. Diese Funktion ermöglicht es, unerwünschte Ressourcen von den Suchergebnissen automatisch auszublenden.

Um die Funktion Sichere Suche zu aktivieren, setzen Sie den Schalter  auf Ein.